Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB ́s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Handwerkerservice Hallinger GbR und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Handwerkerservice Hallinger GbR an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Handwerkerservice Hallinger GbR im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Handwerkerservice Hallinger GbR ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer
Geltung wird ausdrücklich durch Handwerkerservice Hallinger GbR schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Handwerkerservice Hallinger GbR hält sich an abgegebene Angebote 2 Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
2.5 Das anfordern eines Angebots bildet bereits einen Vertrag über die Leistung der Angebotserstellung.
Für ein Qualifiziertes Angebot stellen wir unseren Aufwand in Rechnung. Bei Späterem Auftrag zur Durchführung des Angebotes erstellen wir über den Netto Angebotspreis eine Gutschrift.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Handwerkerservice Hallinger GbR durch etwaige Zulieferanten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Handwerkerservice Hallinger GbR zurückzuführen ist.
3.3 Gerät Handwerkerservice Hallinger GbR mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er
vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto
Vergütung, sofern Handwerkerservice Hallinger GbR den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei Handwerkerservice Hallinger GbR oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Handwerkerservice Hallinger GbR richtet sich nach dem
zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.b. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.
§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen sofort ab Rechnungserhalt
die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Handwerker Rechnungen sind sofort fällig. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Handwerkerservice Hallinger GbR ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.
Einen Abzug von der der Rechnungssumme muss uns schriftlich angezeigt und begründet werden.
Ohne Schriftliche Mitteilung über Grund und Höhe des Abzuges gerät der Kunde automatisch unmittelbar in Zahlungsverzug.
Kein Grund stellt im besonderen Uneinigkeit bei der Rechnungssumme dar. Hier darf nicht nach billigem Ermessen abgezogen werden.
4.2 Handwerkerservice Hallinger GbR behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und Handwerkerservice Hallinger GbR behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Handwerkerservice Hallinger GbR, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4.4 Es gelten unsere Aktuellen Preise laut unserer Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Unvorhersehbare Preissteigerungen bei Lieferanten werden entsprechend angepasst.
Eine Anfahrtspauschale gibt es nicht, die Abrechnung erfolgt als Arbeitszeit von Schaftlach bis Schaftlach bzw. vom jeweiligen Startpunkt bis Schaftlach.
§ 5 Pflichten des Kunden
5.1Erdreich, Aushubmaterial
Die Bodenhaftung / Bodenrisiko geht immer und vollständig auf den Auftraggeber über. Bei Aushubmaterial hat uns der Auftraggeber eine Bescheinigung
der Unbedenklichkeit mittels Bodengutachten zu erbringen andernfalls muss der Kunde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber der Deponie/ Kiesgrube abgeben und übernimmt so jegliche Haftung für sein Material. Wir bleiben in jedem Fall frei von Ansprüchen dritter.
5.2 Leitungen Einrichtungen im Untergrund
Der Kunde hat eigenständig und unaufgefordert Kabel, Leitungs-, Versorgungspläne sowie Entwässerungspläne zu stellen. Für beschädigte Leitungen, Kabel, Hausversorgungen, Einrichtungen der Entwässerung übernehmen wir keine Haftung. Außer Sie wurden durch den Auftraggeber bekannt gegeben und konnten eingemessen werden.
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